Verrechnung mit Krankenkassen und Privatversicherungen
Mit einem Verordnungsschein für Physiotherapie, (ideal sind 45 Minuten Physiotherapie und 15 Minuten Massage), von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (z.B. Orthopäde), gehen Sie bitte zu Ihrer Krankenkasse, um diesen Chefärztlich bewilligen zu lassen.
Meine Honorarnote reichen Sie nach Beendigung der Therapieserie, mit Ihrer bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse ein und bekommen dann einen Teilbetrag zurückerstattet.
Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden privaten Kranken oder Unfallversicherungen übernommen werden. Die Kosten für Shiatsubehandlungen können nur von privaten Kassen übernommen werden.
Nicht rückerstattete Beträge können im Zuge der jährlichen Steuerklärung als „außergewöhnlichen Belastungen“ geltend werden.
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.