Basis der durch die Krankenkasse geförderten Physiotherapie ist die Befunderhebung durch einen Arzt und die Bestätigung der entsprechenden medizinischen Notwendigkeit. Die Verordnung erfolgt, außer bei präventiven Maßnahmen, mittels einer Überweisung.
Physiotherapeut Sebastian Markus Moser definiert gemeinsam mit seinen Patient:en:innen das individuelle Therapieziel und erstellt einen Behandlungsplan, der alle erforderlichen Maßnahmen enthält.
Nach jeder Behandlung werden die erzielten Ergebnisse geprüft und der Behandlungsplan bei Bedarf angepasst.
Im Falle einer Krankenbehandlung ist eine ärztliche Diagnose und Therapieanordnung erforderlich. Im Krankheitsfall wird von den Krankenkassen meistens zumindest ein Teil der Kosten übernommen.
Mit einem Verordnungsschein für eine Physiotherapie (ideal sind 45 Minuten Physiotherapie und 15 Minuten Massage), der von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (z.B. Orthopäde) ausgestellt wird, gehen Sie bitte zu Ihrer Krankenkasse, um diesen chefärztlich bewilligen zu lassen.
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote. Diese reichen Sie gemeinsam mit Ihrer bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet.
Die verbleibenden Restkosten können Sie, wenn vorhanden, bei Ihrer privaten Kranken- oder Unfallversicherungen einreichen.
Die medizinische Notwendigkeit wird ausschließlich durch Ärzte festgestellt und mit einer Überweisung, zur Physiotherapie, verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen.
Nicht rückerstattete Beträge können im Zuge der jährlichen Steuerklärung als „außergewöhnlichen Belastungen“ geltend werden.